Ihre gemeinnützige Spende ermöglichen Sie uns auch 2025 die Fortführung und die Intensivierung unserer festgeschriebenen Aufgaben auf dem Gebiet der medizinischen Forschung und Praxis.
Die gemeinnützige Dr. med. Curt Moeller-Gedächtnisstiftung zur Verbesserung der Sicherheit auf medizinisch-technischem Gebiet ist im Stiftungsregister der Freien und Hansestadt Hamburg unter der Nr. 1577 eingetragen und unterliegt der ständigen Aufsicht der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
Wir legen das uns übertragene Grundstockkapital sicher und erträglich an. Die so erwirtschafteten Einnahmen und hinzukommende Spenden werden ausschließlich für den gemeinnützigen und satzungsgemäßen Zweck ausgegeben. Das Grundstockkapital selbst bleibt generell als Basis der Stiftung erhalten.
Unsere Stiftung bürgerlichen Rechts legt der Behörde einmal jährlich ihren von einer Wirtschaftsprüferin zertifizierten Geschäftsbericht vor, den Sie gern bei uns anfordern können. Unsere Seriosität ist von den zuständigen Behörden bestätigt.
Unsere Vorstandsmitglieder sind ausnahmslos ehrenamtlich tätig. Daher haben wir weder feste Angestellte noch ein Büro und damit entstehen nur geringe Verwaltungskosten.
Wir freuen uns immer über Spenden, um unsere gemeinnützige Arbeit fortzuführen und auszubauen. Wir sind Ihnen für jede finanzielle Unterstützung sehr dankbar. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke sind nach § 10b Abs. 1 EStG Sonderausgaben. Diese werden in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht (in Höhe von bis zu 20 % Ihrer Gesamteinkünfte) und verringern so Ihr zu versteuerndes Einkommen – und damit Ihre Steuerlast. Der Staat beteiligt sich so an Ihrer Spende.
Die gemeinnützige Dr. med. Curt Moeller-Gedächtnisstiftung zur Verbesserung der Sicherheit auf medizinisch-technischem Gebiet darf laut Satzung sowohl Spenden als auch Zustiftungen annehmen.
Spenden diesen der Verwirklichung unseres Stiftungszwecks, d.h. zur Durchführung unserer satzungsgemäßen Aufgaben. Dazu gehören z.B. die Organisation und Unterstützung von Symposien für Nephrologen und Kardiologen. Im April 2024 wurde z.B. das 30. Symposium in Halle/ Saale durchgeführt. Im Jahr 2025 findet das Symposium im Juli in Wittenberg statt.
Zustiftungen dagegen erhöhen unser Stiftungskapital, das bewahrt und vermehrt, nicht aber ausgegeben werden darf. Das kann auch über eine Erbverfügung geschehen.
Mit einer Erbverfügung können Sie stiften oder spenden, so wie es unser Stiftungsgründer Helmut Köhling es getan hat. Neben dem Stiftungskapital hat er uns finanzielle Mittel vererbt für unsere satzungsgemäßen Aufgaben.
Kontoverbindung der Stiftung : IBAN DEUTSCHE BANK : DE38 8607 0024 0663 3465 00
Bitte präzisieren Sie bei Ihrer Zahlung, ob Sie eine Spende oder eine Zustiftung leisten, damit wir das Geld wunschgemäß einsetzen können. Selbstverständlich erhalten Sie nach deren Eingang eine Spendenbescheinigung, um sie als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen zu können.
Wir danken Ihnen im Voraus sehr herzlich für Ihre Unterstützung!